Faktencheck

Faktencheck BI Flyer

Bei der Planung des Raumprogrammes sind wir zunächst von einer Saalgröße von 600 Personen ausgegangen. Diese wurde im Laufe der Beratungen aus Kostengründen auf 450 Personen reduziert.Beim diesjährigen Neujahrskonzert waren 540 Personen anwesend
Die Bühnengröße ist nicht überdimensioniert und für ein Orchester von 50 Musikern (Musikverein Staufen, Grunern, Wettelbrunn) erforderlich.

Mediatheken im Ort haben einen größeren Anziehungspunkt. Dies zeigen die Erfahrungen in anderen Städten. Wurde auch an dem Infoabend „Mediathek für Alle – Mehrwert für Staufen“ Von den Fachleuten so zum Ausdruck gebracht.

Eine Reduzierung um eine Etage bringt nur geringe Kosteneinsparungen. Wurde vom Kostenkontroller so auch dargestellt. „Geringe Kostenreduzierung – großer Funktionsverlust“

Folgekosten von ca. 635.000.–€ können bei der jetzigen Wirtschaftslage im Haushalt der Stadt Staufen ohne Probleme dargestellt werden. 

Mittel für den Hochwasser- und Klimaschutz sind in den Planzahlen des Haushaltes eingestellt. Mittel für die Risseschäden ebenfalls. Die städtischen Gebäude sind bis auf den Kapuzinerhof saniert. Kindergärten und Schulen in hervorragendem Zustand. 

Für die Kindergärten und Kinderbetreuung gibt die Stadt schon jetzt 1,6 Mill. Euro jährlich an Zuschüsse aus. Die Elternbeitrage betragen lediglich ca. 16,5% der Kosten. Das Angebot der Kinderbetreuung  in Staufen ist weit über dem Landesschnitt. Auch im Bereich der Altenpflege haben wir ein hervorragendes Angebot.

Ein kleineres FaustForum (Bürgerhaus) wird bei den Baukosten nur geringe Einsparungen bringen. Die laufenden Kosten sind auch nur geringfügig zu reduzieren. Hausmeister usw. werden auch bei einer kleineren Variante benötigt. Ein Haus braucht auch eine Mindestgröße um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Wo die Vertreter der BI Einsparpotential sehen bleiben sie schuldig: “Das ist Aufgabe des Gemeinderates”

Für viele Veranstaltungen sind 450 Plätze die Mindestgröße. Multifunktionelle Räume sind im FaustForum entsprechend geplant

Wider besseres Wissen bleibt die BI bei Ihren falschen Darstellungen.

  • Ein Ja zur Frage der BI bedeutet das Aus für das FaustForum.
  • Ein Ja hebt den Baubeschluss vom 27.7.2022 auf. Eine weitere Verpflichtung für den Gemeinderat – wie Bau eines kleineren Bürgerhaus – entsteht dadurch nicht.
  • Der Gemeinderat- der Mehrheitlich in vielen Sitzungen die vorliegende Planung als sinnvoll und notwendig für unsere Stadt erarbeitet hat, wird sich mit einer Variante die er für nicht sinnvoll erachtet nicht beschäftigen. Somit das eindeutige Aus für ein Bürgerhaus
  • Die bereits bis zum jetzigen Zeitpunkt angefallenen Planungskosten im siebenstelligen Bereich müssten bei einer veränderten Konzeption erneut aufgewendet werden.
  • Die Planungen und Ausschreibungen müssten komplett von vorne beginnen.
  • Bereits geflossene Zuschüsse müssten zurückgezahlt werden.
  • Die Planung in dieser Form kann frühestens nach 3 Jahren wieder weiterverfolgt werden.
  • Ein Nachverhandeln oder Beschluss über einen Preisdeckel wie die UL/die Grünen in ihrer Anzeige im Rathausblatt suggerieren ist nicht möglich

Bericht Badische Zeitung vom 18.1.2023
Aussagen Herr Breit 

Im Falle eines solchen Bürgerentscheids sieht die Gemeindeordnung eine Vollzugssperre bis zur Abstimmung vor. Doch anstatt das Ergebnis abzuwarten, hat der Bürgermeister in den vergangenen Monaten das Bauvorhaben nicht ruhen lassen, sondern im Hintergrund weiter vorangetrieben und damit auch den Respekt vor dem Bürgervotum vermissen lassen. Mit Ja” zu stimmen, ist deshalb der einzige Weg, um jetzt weitere unnötige Ausgaben zu stoppen und wieder in Ruhe über das Vorhaben sprechen zu können.

Laut Gemeindeordnung ist der Bürgermeister verpflichtet die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen. Das hat der Bürgermeister so auch getan indem er nach dem Baubeschluss des Gemeindartaes vom 27.7.2022 die Planer mit den weiteren Schritten beauftragt hat. Eine sogenannte Vollzugssperre tritt laut Gemeindeordnung erst mit der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Kraft.

Gemeindeordnung BW §21 Absatz 4 Satz 2

Und hätte man das Projekt  “Erdwärmebohrung” vor 15 Jahren vorsichtiger angegangen, Staufen und alle Kommunen im Land stünden heute besser da.

Dies ist eine Unterstellung die so nicht hingenommen werden kann.
Eine Richtigstellung dieser Aussage würde den hier vorgegebenen Rahmen sprengen.
Des Weiteren hat dieses Thema mit dem geplanten FaustForum nichts zu tun.

2 Replies to “Faktencheck”

  1. Warum nennt sich die BI eigentlich nicht “Konzerthaus-Initiative”? Seine Mitglieder haben bei der offenen Faktenlage wohl immer noch nicht begriffen, dass die gesamte Planung ein künftiges Bürgerhaus darstellt.

    Weiterhin Unwahrheiten zu verbreiten sollte unter der Würde einer solchen Initiative sein.

    Es ist nur zu hoffen, dass dies von den Wählern durchschaut und am kommenden Sonntag mit einem klaren “Nein” zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22. 7. 22 quittiert wird.

  2. Warum nennt sich die BI eigentlich nicht “Konzerthaus-Initiative”? Seine Mitglieder haben bei der offenen Faktenlage wohl immer noch nicht verstanden, dass die gesamte Planung ein künftiges Bürgerhaus darstellt.

    Es sollte unter der Würde einer solchen Initiative sein, immer wieder Unwahrheiten zu verbreiten – wider besseres Wissen.

    Bleibt nur zu hoffen, dass dies von den Wählern durchschaut und am kommenden Sonntag mit einem klaren “Nein” gegen die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22. 7. 22 quittiert wird.

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